AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Aktiv-Welt-Külsheim

Lieber Gast, liebe Gastgruppe!
Bitte lest unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam durch. Sie bilden die Grundlage für die Kommunikation und die vertragliche Beziehung zwischen euch und uns.

Um euch den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten, benötigen wir eure Mithilfe. Denn nur wenn wir alle Details besprochen und abgeklärt haben, ist euer Aufenthalt auch wirklich ein Genuss.

Vertragsabschluss
Ein Vertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer bestellt und zugesagt sind. Der Auftraggeber haftet für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch. Gruppen- und Reiseveranstalter haben die genaue Teilnehmerliste bis 10 Tage vor Ankunft (Post o. E-Mail) zur Verfügung zu stellen.

An- und Abreise
Die Zuteilung der Zimmer erfolgt durch die Aktiv-Welt-Külsheim. Am Anreisetag (i.d.R. Freitag) können die Zimmer am Nachmittag gegen Absprache bezogen werden.
Am Abreisetag (i.d.R. Sonntag) müssen die Zimmer nach dem Mittagessen verlassen werden.

Abweichungen und Wünsche können jederzeit individuell vereinbart werden.

Leistungen und Preise
Die vertraglichen Leistungen sind in der Buchungsbestätigung zu ersehen. Die vereinbarten Preise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7% bzw. 19%).

Zahlungen
Nach schriftlicher Buchungsbestätigung unsererseits werden 30%  des Gesamtpreises fällig. Weitere 50% der Kosten sind bis spätestens 10 Tage vor Bezug der Zimmer zu begleichen. Die Restzahlung in Höhe von 20% muss bei Antritt ausgeglichen sein. Nach Absprache kann dies auch in der Aktiv-Welt-Külsheim gegen Barzahlung erfolgen.

Reiserücktritt
Sämtliche Rücktritte, Veränderungen der Vertragsinhalte müssen immer schriftlich erfolgen!

Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Aktiv-Welt-Külsheim zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht der Aktiv-Welt-Külsheim anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern die Aktiv-Welt-Külsheim den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

Die Aktiv-Welt-Külsheim kann anstelle des konkret berechneten Entschädigungsanspruchs die folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen:
Bei einem Rücktritt bis 90 Tage vor Reiseantritt 20%,

  • vom 89. bis 46. Tag vor Reisebeginn 30%,
  • vom 45. bis 31. Tag vor Reisebeginn 40 %,
  • vom 30. bis 21. Tag vor Reisebeginn 50%,
  • vom 20. bis 11. Tag vor Reisebeginn 80%,
  • vom 10. bis    2.Tag vor Reisebeginn 90%,
  • ab 1.Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise ohne Absage 95%.

Die Aktiv-Welt-Külsheim kann anstelle der genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die getätigten Aufwendungen geltend machen.

Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird Aktiv-Welt-Külsheim die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651b BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

Rücktritt durch die Aktiv-Welt-Külsheim:
Die Aktiv-Welt-Külsheim ist berechtigt ohne Einhaltung jeglicher Fristen vom Vertrag zurückzutreten, sobald ein Gast den Aufenthalt, ungeachtet einer Abmahnung durch die Aktiv-Welt-Külsheim nachhaltig stört oder wenn er sich in hohem Maße vertragswidrig verhält. Kündigt die Aktiv-Welt-Külsheim, so behält sie sich den Anspruch auf den Vertragspreis. Weiterhin kann die Aktiv-Welt-Külsheim vom Vertag aus sachlich gerechtfertigtem Grund zurücktreten, dies kann bei höherer Gewalt, Naturereignissen oder anderen unvorhersehbaren Umständen die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.


Hausordnung
Mit rechtsverbindlicher Unterzeichnung des Vertrages ist der Gast verpflichtet, die für die Aktiv-Welt-Külsheim gültige Hausordnung einzuhalten. Eine Hausordnung liegt diesem Exposé bei, weiterhin hängt diese am „Schwarzen Brett“ in der Aktiv-Welt-Külsheim aus.

Bei Gruppenreisen ist ein Verantwortlicher zu benennen, der die Teilnehmer über die Hausordnung unterrichtet. Er ist Ansprechpartner für alle den Lehrgang betreffenden Angelegenheiten.

Sonstiges zur Unterkunft
Bei unseren Unterkünften handelt es sich um einfache, funktionelle Unterkünfte mit Etagendusche sowie Etagentoiletten.

Die Ausstattung des Zimmers ist in der Regel ein bezugsfertiges Bett, andernfalls ist eine Absprache notwendig.

Bei Ankunft muss ein Verantwortlicher die Schlüssel der Aktiv-Welt-Külsheim bestehend aus: Haupthaus und Schlafunterkunft, in Empfang nehmen und verwalten. Dies wird schriftlich festgehalten. Die Schlüssel für die Zimmer werden ebenfalls ausgehändigt. Bei Verlust müssen wir einen Unkostenbeitrag in Höhe von 30 Euro pro Schlüssel in Rechnung stellen.

Sonstiges zu den Gebäuden
Der Verein/die Gruppe ist verpflichtet die Lichter beim Verlassen der Gebäude/Sporthalle etc. auszuschalten und diese sachgerecht nach Anweisung zu verschließen. Wir übernehmen keine Haftung bei Fehlmengen unserer Gäste. Sollte nach fahrlässigen Verhalten in der Aktiv-Welt-Külsheim bzw. den Sportstätten Gegenstände fehlen haftet der Veranstalter/Verein/die Gruppe gesamtschuldnerisch.

Sportstätten
Die Sportstätten (Sportplatz, Sporthalle, Tartanplatz, Schwimmbad) können nur zu den gebuchten Zeiten von euch genutzt werden (zeitliche Abweichungen müssen unbedingt vorab angemeldet werden).

Eine ordnungsgemäße Behandlung ist Voraussetzung zur Nutzung der Sportstätten. Die Sporthalle darf nur mit sauberen, hellen Sohlen betreten werden.

Wir übernehmen keine Aufsicht (Ausnahme ist die Nutzung des Schwimmbades zu den öffentlichen Zeiten, hier wird eine Badeaufsicht gestellt). Die Aufsichtspflicht liegt bei den Aufsichtspersonen des Vereines/der Gruppe.

Die Nutzung aller Sportstätten erfolgt auf eigene Gefahr.

Essenszeiten
In der Aktiv-Welt-Külsheim sind folgende Essenszeiten vorgesehen:

Frühstück
von 08.00 - 09.00 Uhr
Mittag
von 12.00 - 13.30 Uhr
Abend
von 18.00 - 19.30 Uhr

In diesen Zeiträumen muss mit uns ein Termin zur Essensausgabe besprochen werden.

Vergessenes Eigentum
Vergessene Gegenstände werden dem Gast auf Wunsch und dessen Kosten/Risiko nachgesandt.

Die Aufbewahrungsfrist beträgt 3 Monate.

Sachschäden
Sollten während des Aufenthaltes Fehlbestände oder Sachschäden in den Zimmern oder der Aktiv-Welt-Külsheim auftreten, sind diese gesamtschuldnerisch (Haftpflichtversicherung) zu ersetzen.

Haftung
Die Aktiv-Welt-Külsheim haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung der vom Gast eingebrachten Sachen sowie dessen Eigentum. Dies gilt sowohl in den Gebäuden der Aktiv-Welt-Külsheim sowie auf dem gesamten Gelände inkl. der Fahrzeuge. Die Nutzung der Sportstätten oder Freizeiteinrichtungen (Kegelbahn, Sauna, Whirlpool etc.) erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Der Gast/die Gruppe hat für die sportfachgerechte Anleitung durch befähigtes Personal zu sorgen und übernimmt die Aufsichtspflicht und die Haftung. Für Personen- und Sachschäden übernimmt die Aktiv-Welt-Külsheim keine Haftung.

Unsere Freizeitangebote, wie Billard, Tischkicker sowie Tischtennis können kostenfrei während des Aufenthaltes, zu den ausgewiesenen Zeiten, genutzt werden.
Jedoch erheben wir während des Aufenthaltes eine Pfandgebühr in Höhe von 20 Euro. Diese wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe bei Abreise wieder ausgehändigt.


Freizeitgestaltung/Zeiten
Unsere Freizeitangebote (Kegelbahn sowie Nassbereich, Sauna) können zu den ausgewiesenen Zeiten genutzt werden.

Diese sind in der Regel für die Sauna (Freitag und Samstag von 18.00 Uhr - 21.30 Uhr).

Die Kegelbahn kann nach Absprache täglich bis 23.00 Uhr genutzt werden. Änderungen sind nach Absprache evtl. möglich.

Wichtig: Vor Nutzung des Außen-Whirlpools muss gemäß der Hygienevorschrift unbedingt geduscht werden! Es ist nicht erlaubt Getränke in den Whirlpool mitzunehmen.

Allgemeines
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist im Haupthaus nicht gestattet. Haustiere sind nur nach Absprache mit der Aktiv-Welt-Külsheim erlaubt.

Lebensmittelallergiker, Vegetarier und Veganer wenden sich bitte im Vorfeld an uns, damit wir diese individuellen Gegebenheiten berücksichtigen können.

In den Gebäuden der Aktiv-Welt-Külsheim herrscht absolutes Rauchverbot. Im Sinne der Rücksichtnahme, bitten wir unbedingt um Einhaltung der Festlegung.
Bei Zuwiderhandlung behält sich die Aktiv-Welt-Külsheim Gegenmaßnahmen vor.

Schlussbestimmungen
Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtsstand Sitz der Aktiv-Welt-Külsheim.

Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn die Aktiv-Welt-Külsheim diese schriftlich bestätigt hat.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB’s unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.

Stand: März 2024 
Gez. A. Hildenbrand
Aktiv-Welt-Külsheim



AGB Aktiv-Welt-Külsheim März 2024
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Hausordnung Aktiv-Welt-Külsheim März 2024
Hausordnung Aktiv-Welt-Külsheim März 2024.pdf (655.52KB)
Hausordnung Aktiv-Welt-Külsheim März 2024
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Nutzungsvereinbarung Aktiv-Welt-Külsheim März 2024
Nutzungsvereinbarung Aktiv-Welt-Külsheim März 2024.pdf (196.59KB)
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